Schulprogramm Teil 2

 „Wir tragen gemeinsam dazu bei, die Kinder unserer Schule zu offenen, toleranten, kritisch denkenden und eigenverantwortlich handelnden Menschen zu erziehen.“

 

Nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes - dem Bildungsauftrag der Schule - haben Unterricht und Erziehung die Wertvorstellungen zu vermitteln, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen. Dazu gehören u. a. staatsbürgerliche Verantwortung und Teilhabe an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft, das Handeln nach ethischen Grundsätzen wie Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Dem Gedanken der demokratischen Teilhabe an der Gestaltung der Schule als Teil der Gesellschaft und der Verantwortungsübernahme in verschiedenen Bereichen soweit wie möglich durch die Kinder unserer Schule ist der o.g. Satz des Leitbildes besonders verpflichtet. Anhand von Unterrichtsthemen, der Auswahl von Methoden, die selbstständiges Denken und Handeln fördern, sowie vieler Möglichkeiten, sich im Schulalltag eigenverantwortlich und gemeinschaftsorientiert einzubringen, erhalten die Kinder unserer Schule Gelegenheit, einen offenen, toleranten und kritischen Umgang mit Gleichaltrigen und Erwachsenen zu üben. Ab dem 1. Schuljahr lernen die Kinder zunehmend ihre Rechte und Pflichten und die Bedeutung von Klassen- und Schulregeln für das schulische Zusammenleben kennen. Aufgrund aktueller Anlässe wie Regelüberschreitungen werden sie in Einzelgesprächen oder Thematisierung im Unterricht zu einem fairen Meinungs- und Standpunktaustausch angeleitet. So erhalten sie Hilfen zu einer angemessenen Reflexion eigenen Verhaltens und - wenn nötig - zur Veränderung desselben. Trainingsraum / Wiedergutmachung, Problemlösung Ausgehend von der Verantwortung aller Kinder und Erwachsenen unserer Schule für ein positives Lern - und Sozialklima tragen auf der Klassenebene u.a. die "Helfenden Hände" ab dem 1. Schuljahr und die Wahl eines Klassensprechers/einer Klassensprecherin ab dem 3. Schuljahr zu einem gelingenden Miteinander bei. Auf der Ebene der Schulgemeinschaft wird eigenständiges verantwortliches soziales Handeln u. a. besonders geübt und gelebt die Schutzengeltätigkeit sowie die Durchführung der Spieleausleihe während der großen Pausen im 4. Schuljahrgang. Wahl der Klassensprechers Die Einübung in demokratische Verhaltensweisen wird auch durch das Sachunterrichtsthema im 3. Schuljahr "Kinder haben Rechte und Pflichten" angebahnt und gefördert. So greift das Thema aus der Perspektive 'Gesellschaft und Politik' den Aspekt der demokratischen Mitwirkung in der Schule auf, indem am Beispiel des Klassen- und Schullebens praktische Mitwirkungsmöglichkeiten erarbeitet und - wenn möglich - auch umgesetzt werden. Überlegungen und Vereinbarungen zu notwendigen Eigenschaften (Kompetenzen) eines Klassensprechers führen zur Auswahl von Kandidaten und zur persönlichen Vorstellung/Darstellung vor der Klasse (Wahlwerbung). Durch die anschließende Wahl, bei der Mädchen und Jungen gleichberechtigt antreten, wird den Kindern verdeutlicht, dass zu demokratischen Rechten auch das Wahlrecht gehört und dass die Wahl nach immer gleichbleibenden demokratischen Grundsätzen abläuft. Die Ausübung des Amtes eines Klassensprechers wird durch die Klassenlehrkraft umsichtig unterstützt, in dem u. a. durch die Einbeziehung in Entscheidungen für die Klasse und durch die Übergabe von Aufgaben Selbstbewusstsein und Selbstkompetenz des Sprechers gestärkt werden. Dabei wird in regelmäßigen Abständen auch Zeit für Gespräche über die "Amtsführung" zur Verfügung gestellt. Schutzengel Seit mehreren Jahren werden die Erstklässler unserer Schule in den ersten Wochen ihrer Schulzeit von Kindern aus den 4. Klassen, den sogenannten „Schutzengeln“, betreut. Diese Schutzengel begleiten die Erstklässler morgens von der Bushaltestelle zur Schule und mittags wieder zurück zur Bushaltestelle. In den großen Pausen und mittags bei Schulschluss stehen die Schutzengel den Schulanfängern als Ansprechpartner und Vertrauensperson zur Verfügung. Die Schutzengel werden im Religionsunterricht durch die zum Ende des 3. Schuljahres durchgeführte Unterrichtseinheit „Engel“ auf ihre Arbeit als Schutzengel vorbereitet. Bei ihrer Arbeit werden sie von der Religionslehrkraft unterstützt. Spieleausleihe: Die Schüler der vierten Klassen übernehmen im rotierenden Wechsel die Organisation der Ausleihe von Pausenspielgeräten. Immer zwei Schüler sind für eine Woche mit der Aufgaben betraut, die Pausenspiele in den großen Pausen auszugeben, zum Ende der Pause wieder anzunehmen und einzusortieren. Die Verantwortung für die vollständige Rückgabe der Spielgeräte sowie die Ordnung und Sauberkeit des Aufbewahrungsraumes obliegen dabei der eigenen Verantwortung der Kinder. Sie ziehen defekte Spielgeräte aus dem Verkehr und informieren die verantwortliche Lehrkraft ebenso darüber, wie über häufig nachgefragte, aber nicht ausreichend vorhandene Spielgeräte, deren Anschaffung aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint. Helfende Hände: In jeder Klasse werden regelmäßig kleine Aufgaben (Klassenbuch holen, Tafel reinigen, Papier, Restmüll, Wertstoffe entsorgen, Kreide holen) durch den jeweiligen Klassenlehrkräfte an einzelne Schüler/innen verteilt. Bereits in der ersten Klasse werden die Schüler/innen für die verschiedenen Aufgaben sensibilisiert. Im Laufe der Zeit übernehmen die Kinder immer eigenverantwortlicher diese Tätigkeiten. Spielstationen: Anlässlich von Sportfesten bietet jede Klasse eine Spielstation an. Mit aber auch ohne Unterstützung der jeweiligen Elternschaft bringen die Schüler/innen vorher besprochene Materialien bzw. Geräte mit, bauen die Stationen auf, erklären sowie betreuen diese und bauen zum Schluss gemeinsam ihre Station wieder ab. Gemeinsames Lernen mit Inklusionskindern und Migrantenkindern schult zusätzlich unser Anliegen, die Kinder unserer Schule zu offenen, toleranten, kritisch denkenden und eigenverantwortlich handelnden Menschen zu erziehen.